Patientenrechte
- Jeder, der sich bei Gesundheitseinrichtungen bewirbt, hat unabhängig von seinen körperlichen, geistigen und sozialen Merkmalen das Recht, von den vorhandenen Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationseinrichtungen auf höchstem Niveau zu profitieren.
- Der Kranker hat das Recht, seinen Arzt und seine Gesundheitseinrichtung zu wählen und sie zu einem bestimmten Zeitpunkt der Behandlung zu ändern.
- Wenn der Kranke seine Anforderung schriftlich informiert, hat er das Recht, aller seine medizinischen Berichte, die sich auf seinen Zustand bis zu diesem Zeitpunkt beziehen, ihm selbst oder auf die neue Einrichtung, in der die Behandlung fortgesetzt wird, mitzuteilen.